In Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften zur Arbeitssicherheit auf Hausdächern, abhängig von deren Form. Die sogenannten Dachtritte sind eine Möglichkeit, um die Sicherheit der Verkehrswege auf Dächern zu erhöhen. Sie erleichtern die Arbeit von Schornsteinfegern und anderen Handwerkern.
Vorschriften zur Dachsicherung
Ein Schornsteinfeger oder Dachdecker arbeitet unter gefährlichen Umständen. In Deutschland muss jedes Dach für diese Handwerker eine besondere Absicherung der sogenannten Verkehrswege aufweisen. Die Vorschriften zur Montage von Dachtritten finden Sie unter anderem in den Fachregeln des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Diese besagen, dass alle Unfallverhütungsvorschriften, die baurechtlichen Vorschriften sowie die Herstellervorschriften beim Einbau einzuhalten sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften sind auch wichtig bei Haftungsfragen im Schadensfall, da ansonsten Sie oder das Bauunternehmen haften müssen.
Eine bestimmte Norm regelt ebenfalls, welche Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten für welche Art von Dach einzubauen sind. Die DIN 18160-5 unterscheidet dabei Verkehrswege mit Dachtrittsicherung, Standflächen und Durchsteigöffnungen. Dachtritte sind einzelne Stufen aus Metall zur Montage auf dem Dach. Sie sorgen für eine sichere Dachbegehung durch den Schornsteinfeger. Bei Standflächen handelt es sich um spezielle Trittflächen aus Metall direkt bei einem Schornstein. Standflächen und Dachtritte sind also nicht dasselbe, es gibt auch unterschiedliche Vorschriften zu deren Montage.
Normen für Dachtrittmontage
Das Gesetz schreibt vor, welche Form von Dachtritt bei welcher Art von Dach zu montieren ist. Sollte es unterhalb von Dachfenstern keine Dachtritte geben, muss mindestens Sicherheitstritt montiert sein.
Wichtig bei der Montage ist unter anderem die Dachneigung:
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Ab einer Steigung von 15 Grad können Dachtritte, Dachtrittstufen oder Laufroste angebracht werden. Sie sind jedoch unbedingt vorgeschrieben, wenn die Dachneigung mehr als 20 Grad beträgt.
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Bei einer Dachneigung von 45 Grad und mehr dürfen die Abstände zwischen Dachtritten maximal 50 Zentimeter betragen. Unter 45 Grad Neigung dürfen Dachtritte maximal 75 Zentimeter voneinander entfernt liegen.
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Die Falllinie der Dachneigung bestimmt auch die Anordnung der Dachtritte, denn diese müssen versetzt übereinander angeordnet sein.
Ein weiterer Faktor betrifft die Neigung von Dachtritten selbst. Diese darf gegenüber der Waagerechten nicht mehr als drei Grad aufweisen.
Arten von Dachtritten
Eine weitere Norm, DIN EN 516, regelt die Arten von Dachtritten hinsichtlich der statischen Anforderungen und des entsprechenden Materials. Ein Dachtritt muss aus korrosionsfreiem, umweltbeständigem Metall gefertigt sein. Meist werden Dachtritte aus robustem Titanzink hergestellt und es gibt unterschiedliche Lackierungen. Das Mindestmaß beträgt 25 mal 50 Zentimeter, die Mindest-Traglast ein Gewicht von 150 Kilogramm. Biegen darf sich das Material maximal senkrecht um ein Hundertstel der Stützweite.
Nachträgliche Montage
Dachtritte können auch nachträglich auf Dächern montiert werden, jedoch ist von einer Selbstmontage abzuraten. In diesem Fall geht die Sicherheit vor und Fachleute sind unbedingt für die Montage heranzuziehen. Es gibt auch spezielle Modelle, die sich für ein Schieferdach eignen. Befestigt werden die Dachtritte in diesem Fall meist direkt an der Holzschalung. Die handelsüblichen Dachtritte für Steildächer aus Schiefer sind meist für Dachneigungen bis zu 60 Grad dimensioniert. Am besten ist es jedoch, ein Dachtrittsystem beim Dachneubau oder bei einer Dachsanierung sofort mit anzubringen. In diesen Fällen sind sowohl Gerüste als auch Fachleute bereits vor Ort und es fallen keine Mehrkosten an.